Squash online wetten in Österreich: Was Tipper über Buchmacher, Quoten und Regeln wissen sollten

Updated November 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Squashhalle mit weißen Wänden und hellem Holzboden, ein kleiner schwarzer Gummiball liegt neben einem Schläger auf der Linie, weiches Hallenlicht.

Wer in Österreich eine Wette auf einen Ballwechsel zwischen vier Wänden platzieren will, stößt auf eine ungewöhnliche Lage: Squash gehört zu den Randsportarten im Wettprogramm, das Angebot schwankt von Anbieter zu Anbieter, und die Aufsicht folgt nicht einer nationalen Behörde, sondern den Regeln der einzelnen Bundesländer. Im Folgenden wird erläutert, welche Wege ein:e Tipper:in in Österreich tatsächlich hat, was die Quoten aussagen und was jede Wette an Gebühren und Schutzregeln mit sich bringt.

Seit dem 1. April 2025 unterliegen in Österreich alle Einsätze auf Sportwetten einer Gebühr von 5 Prozent.

Stand der Daten: November 6, 2026; abgeglichen mit den Bewilligungsangaben, die die österreichischen Buchmacher selbst auf ihren Seiten veröffentlichen, sowie den einschlägigen Landesgesetzen.

Spielerschutz und Limits: Was Squashtipper in Österreich zuerst wissen sollten

Beim Squash – wie bei jeder anderen Sportwette in Österreich – beginnt jede sinnvolle Entscheidung mit dem eigenen Schutzrahmen. Sportwetten sind in Österreich kein Glücksspiel im bundesrechtlichen Sinn, also greift das Glücksspielgesetz (GSpG) hier nicht. Schutzregeln kommen aus den Wettgesetzen der Bundesländer und aus den AGB der Anbieter. Beide Ebenen kennen Limits und Sperren, beide sind unterschiedlich streng, und keine arbeitet mit einer zentralen österreichischen Datei.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Tisch neben einer Armbanduhr, im Hintergrund eine ruhige Wohnzimmerecke am Abend.
tipp3 bietet eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten sowie eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren.

Die untere Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. tipp3 gibt an, das Alter systemtechnisch zu prüfen. Wer jünger ist, wird weder online noch in der Annahmestelle angenommen. Andere lizenzierte österreichische Anbieter handhaben das nach eigenen Worten ebenso.

Beim Geld geht es um drei Stellschrauben: Einzahlungslimits, Einsatzlimits und Verlustlimits. Keine davon ist gesetzlich für ganz Österreich einheitlich vorgegeben – die Werte stammen aus den Bedingungen der Anbieter. tipp3 lässt ein wöchentliches Einzahlungslimit von bis zu 1.950 € zu, das tägliche Einsatzlimit ist bis 10.000 € einstellbar, das wöchentliche Verlustlimit reicht maximal bis 5.000 €. Erhöhungen wirken erst nach 72 Stunden, Herabsetzungen sofort. win2day zieht die Linie beim Einzahlungslimit enger: bis 26 Jahre sind wöchentlich höchstens 250 € (Freitag bis Donnerstag) möglich, ab 26 Jahren liegt das Limit bei 1.680 € pro Kalendermonat. Gewinne zählen nicht in das Limit, das Limit kann auf Antrag individuell angehoben werden. Die genannten Werte sind Eigenangaben der Betreiber, nicht gesetzliche Schwellen.

Sperren funktionieren pro Anbieter, nicht zentral. tipp3 bietet eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten, in der das Guthaben auf dem Konto bleibt. Wer sich für eine Selbstsperre entscheidet, wählt zwischen 1, 2 oder 3 Jahren, das Guthaben wird auf das verknüpfte Bankkonto ausgezahlt, und die Sperre ist nach dem Start nicht mehr aufhebbar. Eine österreichweite Sperrdatei für Sportwetten, wie sie das Glücksspielreformgesetz 2026 für Glücksspiele nach dem GSpG vorsieht, gibt es für die klassische Sportwette nicht. Wer bei einem Anbieter gesperrt ist, kann bei einem anderen Konto eröffnen – das ist die Kehrseite der Länder-Zersplitterung, über die später noch zu sprechen ist. Hilfestellung bietet playsponsible.at, die zentrale Anlaufstelle für Spielerschutz in Österreich.

Steuerlich ist eine Besonderheit zu beachten: Seit dem 1. April 2025 fällt auf jeden Einsatz eine Wettgebühr von 5 %. Die Gebühr schuldet der Anbieter, nicht der Spieler, sie kann aber in der Quote oder im Gewinn stecken. tipp3 trägt die Gebühr nach eigenen Angaben bei verlorenen Wetten selbst, bei gewonnenen werden 5 % vom Gewinn abgezogen. Das Beispiel des Anbieters: 10 € Einsatz, Quote 2,00, Bruttogewinn 20 €, Gebühr 1 €, Auszahlung 19 €. Gewinne aus Cash-Out, aus „ja/nein“-Tipps und aus „alle 7“-Wetten sind ausgenommen. Andere Anbieter verfahren ähnlich oder anders, je nach Geschäftsmodell. Wer auf den Cent rechnet, liest die Gewinnregeln vor der Abgabe.

Die zehn Buchmacher im Vergleich: Wer Squash in Österreich im Programm führt

Die folgende Tabelle sortiert die für diesen Vergleich herangezogenen Anbieter nach ihrer Bewilligungssituation in Österreich. Eine österreichische Landesbewilligung ist die einzige Möglichkeit für einen Anbieter, hierzulande Sportwetten legal zu vermitteln – die Marktaufsicht obliegt den Ämtern der Landesregierungen, nicht einer Bundesbehörde. Bei Anbietern ohne eine solche Bewilligung verweist die Tabelle ausdrücklich auf deren Fehlen, ohne die Marke als „illegal“ zu kennzeichnen, da die Rechtslage bei ausländisch geführten Buchmachern von der konkreten Landesgesetzgebung abhängt und gerichtlich noch nicht abschließend geklärt ist.

Anbieter Österreichische Bewilligung Betreiber / ausgewiesene Lizenz
tipp3 Bewilligung der NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz, Bescheid 10.12.2020) Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H., Wien
win2day Bewilligung der NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz) Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH
Admiral Bewilligung der OÖ Landesregierung (Oö. Wettgesetz) ADMIRAL Sportwetten GmbH, Gumpoldskirchen
Starsportwetten Bewilligung ausgewiesen, Land nicht genannt Starbet24 GmbH (Bescheid 08.03.2022)
Vierklee Bewilligung der Tiroler Landesregierung (Zl. IIa.10.065/144-0) Vierklee Wettbüro GmbH
Merkur Bets Bewilligung ausgewiesen, Land nicht genannt Merkur Group, ehem. Cashpoint (Gerasdorf bei Wien)
Wildsino Ohne österreichische Bewilligung Lizenzangabe nicht feststellbar
Dragonia Ohne österreichische Bewilligung Anjouan-Lizenz (kein österreichischer Anknüpfungspunkt)
Hahaspin Ohne österreichische Bewilligung Win Top Ltd. (Anjouan-Lizenz ALSI-202509029-FI1)
Betway Ohne österreichische Bewilligung MGA-Lizenz (Malta), Super Group

Diese Sortierung ist keine Empfehlung. Sie zeigt, wer eine österreichische Bewilligung vorweisen kann und wer nicht – und sie macht sichtbar, dass der Markt zweigeteilt ist: Sechs Anbieter nennen ein Land, vier nicht. In den Abschnitten darunter wird jeder Eintrag einzeln eingeordnet.

Was Squashwetten eigentlich sind: Sportart, Märkte, Wettarten

Squash ist eine Hallensportart, die auf engem Raum zwischen zwei Spieler:innen ausgetragen wird. Der Ball ist klein, das Spiel schnell, die Ballwechsel dauern selten länger als eine Minute. Daraus folgt, dass klassische Wettmärkte – Sieger des Matches, Satzführung, Handicap – nur dort angeboten werden, wo der Anbieter die Spiele überhaupt im Programm hat. Livewetten sind wegen der vielen schnellen Punktewechsel grundsätzlich möglich, aber nur, wenn der Anbieter überhaupt Squash-Turniere ins Liveprogramm aufnimmt. Die PSA World Tour mit ihren Weltranglistenturnieren, die British Open, die World Championships – das sind die Events, um die herum Buchmacher ihre Quoten bauen. Die Tiefe des Angebots schwankt mit dem Turnierkalender: Zu den Herren- und Damen-Finals stehen mehr Märkte zur Verfügung, in der Breite der Saison oft nur der Match-Sieg.

Die häufigsten Wettarten für Squash sind die Einzelwette auf den Sieger, die Satzwette (Wetten auf den Ausgang eines bestimmten Satzes), Über/Unter auf die Anzahl der Sätze oder Punkte und – bei ausgewählten Spielen – Handicap-Wetten. Kombiwetten kombinieren mehrere Auswahlen zu einer Wette, wobei die Quoten multipliziert werden. Systemwetten erlauben es, mehrere Tipps so zu kombinieren, dass auch dann ein Gewinn übrig bleibt, wenn nicht alle Tipps richtig sind. Bei tipp3 sind Einzelwetten erst ab einer Quote von 1,06 erlaubt; niedrigere Quoten dürfen nur im Rahmen einer Kombi- oder Systemwette gespielt werden. Eine Kombiwette kann 3 bis 10 Tipps miteinander verbinden.

Die Quoten selbst sind das, was die meisten Tipper:innen zuerst ansehen. Eine Quote von 2,00 bedeutet, dass ein Einsatz von 10 € bei einem Sieg 20 € zurückbringt (Bruttogewinn 20 €, davon 10 € Einsatz). Die Wettgebühr wird davon abgezogen, wo der Anbieter sie nicht selbst trägt. Bei tipp3 bleiben vom Bruttogewinn nach der 5 %-Wettgebühr noch 19 € übrig. Diese Mechanik ist bei jedem Anbieter gleich, die Frage ist, wer die Steuer trägt – der Anbieter oder der Spieler.

Wettmärkte und Marge: Was hinter den Quoten steckt

Jede Quote, die ein Buchmacher anbietet, enthält einen kleinen Aufschlag – die Marge. Sie ist das, was vom Gesamteinsatz im Schnitt beim Buchmacher bleibt, und sie ist der Grund, warum eine „faire“ Quote bei einem ausgeglichenen Match nicht 2,00 / 2,00 wäre, sondern etwas darunter. Bei einem Zwei-Wege-Markt, hier veranschlagt mit zwei Quoten von 1,90 / 1,90, lässt sich die Marge direkt berechnen.

Die Formel für die Auszahlungsquote eines Zwei-Wege-Marktes: 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂). Mit den Werten 1,90 und 1,90 ergibt das 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 = 0,95. Die Auszahlungsquote liegt damit bei 95 %, die Marge entsprechend bei 5 %. Das heißt: Von jedem eingesetzten Euro werden im statistischen Mittel 95 Cent an die Tipper:innen zurückgezahlt, 5 Cent behält der Buchmacher. Bei 1,85 / 1,95 (das wäre 1 ÷ (0,5405 + 0,5128) = 0,9499) läge die Marge bei rund 5 %, bei 1,80 / 2,00 (1 ÷ (0,5556 + 0,5000) = 0,9474) entsprechend bei etwa 5,3 %.

Die Marge ist von Markt zu Markt unterschiedlich. Squash lebt als Randsportart oft von höheren Margen als Mainstream-Sportarten, weil weniger Volumen die Anbieter dazu zwingt, vorsichtiger zu kalkulieren. Tipper:innen, die auf das Quotenniveau achten, vergleichen am besten mehrere Anbieter für denselben Markt und für dasselbe Spiel. Die Auszahlungsquote ist eine Schätzung, die sich auf die Quoten zum Zeitpunkt der Wettabgabe stützt; sie sagt nichts über den Ausgang einer einzelnen Wette.

Die Rechtslage in Österreich: Warum es keine nationale Lizenz gibt

In Österreich sind Sportwetten kein Glücksspiel im Sinn des Glücksspielgesetzes (GSpG). Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis vom 2. Juli 2015 (Ro 2015/16/0019) festgehalten, dass die klassische Sportwette als Geschicklichkeitsspiel außerhalb des GSpG steht. Daraus folgt: Es gibt keine bundesweite Lizenz, keinen nationalen Regulator, kein bundesweites Buchmacher-Register und keine zentrale Sperrdatei für Sportwetten.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handgeschriebenen Stichworten liegt neben einem Kugelschreiber auf einem Holztisch, Tageslicht fällt von der Seite.
Rechtsgrundlage für tipp3-Sportwetten ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020).

Zuständig sind die Bundesländer. Jedes der neun Länder hat ein eigenes Wettgesetz und eine eigene Bewilligungsbehörde. Niederösterreich regelt das im NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020) mit der NÖ Landesregierung als Bewilligungsbehörde. tipp3 und die Sportwetten von win2day führen jeweils einen Bescheid dieser Behörde vom 10.12.2020 (Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020) an. Oberösterreich hat das Oö. Wettgesetz, Wien das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016) mit dem Magistrat der Stadt Wien als Aufsichtsbehörde, Tirol das Buchmacher- und Totalisateurgesetz – unter diesem Rahmen ist die Vierklee-Bewilligung (Zl. IIa.10.065/144-0) zu lesen. Welche anderen Marken welche Bewilligung halten, ist aus den jeweiligen Anbieterangaben zu entnehmen, ein zentrales Register fehlt.

Die unterschiedlichen Landesgesetze wirken sich an mehreren Stellen aus. Einsatzlimits, Livewetten und der Spielerschutz sind von Land zu Land anders geregelt. In Oberösterreich und Niederösterreich liegt der maximale Einsatz pro Wette bei 500 €, in Wien an Wettterminals ohne Bedienung bei 50 €. Livewetten sind in Wien nur auf Teilergebnisse und das Endergebnis erlaubt, in Oberösterreich auf numerische Zwischen- und Endergebnisse sowie auf „wer erzielt den nächsten Punkt“. In Niederösterreich ist die geltende Livewetten-Regelung nicht abschließend dokumentiert – wer live auf Squash setzen will, liest am besten die Regeln des Landes, in dem der Anbieter die Daten bereitstellt. Für die Online-Wette ist nach der Rechtsprechung des VwGH (9.4.2026, Ra 2025/02/0037) der Ort maßgeblich, an dem der Anbieter die Daten bereitstellt – ein ausländischer Server kann ein österreichisches Wettgesetz damit entkoppeln.

Was darf gewettet werden? Sportliche Veranstaltungen sind in den meisten Ländern erlaubt, Wetten auf Politik oder TV-Shows in der Regel nicht. Wetten auf virtuelle oder aufgezeichnete Rennen fallen unter das Glücksspielrecht und sind keine Sportwetten im Sinn der Landesgesetze – Anbieter werben gelegentlich damit, ohne dass es sich um eine bewilligte Sportwette handelt. E-Sports sind in der Rechtslage nicht abschließend geregelt; wer Squash und E-Sports verwechselt, schaut in die falsche Richtung.

Die Wettgebühr von 5 % auf den Einsatz gilt seit dem 1. April 2025 nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG in der Fassung von BGBl. I Nr. 7/2025; bis 31. März 2025 lag der Satz bei 2 %, davor wurde er bereits 2005 eingeführt. Die Gebühr schuldet der Anbieter, der die Wette abschließt oder vermittelt – auch wenn er im Ausland sitzt, aber Wetten aus Österreich annimmt. Zahlt ein Anbieter die Gebühr, ist das noch kein Beleg für eine österreichische Bewilligung. Der Bundesfinanzgerichtshof hat am 12. Mai 2026 (RV/7100519/2026) eine Beschwerde gegen die 5 %-Regelung abgewiesen.

Anbieter ohne österreichische Bewilligung bewegen sich in einer Grauzone, die das Landrecht unterschiedlich beurteilt. Die Rechtslage ist nicht abschließend geklärt, ein ausländischer Anbieter kann in einem Bundesland als unzulässig, in einem anderen als geduldet gelten. Bußgelder gegen Anbieter gibt es in Wien bis 22.000 € und in Oberösterreich bis 20.000 €; gegen Spieler, die bei einem ausländischen Anbieter setzen, sind keine Strafen dokumentiert. Wer bei einem Buchmacher ohne österreichische Bewilligung spielt, kann sich nicht an eine österreichische Behörde wenden, wenn es Streit gibt – diese Konsequenz ist der Hauptgrund, warum die Bewilligungsfrage auf dieser Seite einen so breiten Raum einnimmt.

Die Anbieter im Detail: Wer für wen in Frage kommt

tipp3: Die österreichische Referenz mit der dichtesten Palette

tipp3 wird von der Österreichischen Sportwetten Gesellschaft m.b.H. betrieben, sitzt in Wien und ist im Firmenbuch unter 196645i eingetragen. Die Bewilligung stammt von der NÖ Landesregierung (Bescheid vom 10.12.2020, NÖ Wettgesetz LGBl. Nr. 58/2020), die Aufsicht über die Annahmestellen führt je nach Standort die jeweilige Landesregierung – in Wien der Magistrat. Das Wettnetz ist das dichteste in Österreich: Der Betreiber gibt selbst über 3.600 Annahmestellen an, ältere Quellen sprechen von rund 3.300. Online, in der Trafik-App und am Schalter funktioniert das Angebot aus einer Hand, ein Vorteil, der für Tipper:innen zählt, die Wert auf österreichische Ansprechpartner und ein klares Rechtsregime legen.

Beim Spielerschutz setzt tipp3 auf drei Stellschrauben: Limits (Einzahlung, Einsatz, Verlust) im eigenen Profil, Spielpause für 1, 3 oder 6 Monate, Selbstsperre für 1, 2 oder 3 Jahre. Wer auf Squash setzt, kann Einzelwetten ab Quote 1,06 platzieren, Kombis aus 3 bis 10 Tipps zusammenstellen. Beispiel zur 5 %-Wettgebühr: 10 € Einsatz, Quote 2,00, 20 € Bruttogewinn, 1 € Gebühr, 19 € Auszahlung. Die Gebühr fällt nicht auf Cash-Out-Gewinne und auf die Sondertipps „ja/nein“ sowie „alle 7“.

Für wen passt tipp3: für alle, die Squash im Rahmen einer breiten Wettpalette spielen wollen und einen Anbieter mit klarer österreichischer Bewilligung suchen. Wer das engste Livewetten-Angebot zu Squash sucht, ist hier möglicherweise nicht an erster Stelle – das hängt vom jeweiligen Turnier ab.

win2day: Die NÖ-Bewilligung und das strengere Einzahlungslimit

win2day ist die Marke der Österreichischen Lotterien Gesellschaft mbH. Die Sportwetten-Sparte trägt eine Bewilligung der NÖ Landesregierung (Bescheid vom 10.12.2020, NÖ Wettgesetz LGBl. Nr. 58/2020), und der Anbieter hebt selbst hervor, dass das Sportwetten-Angebot damit nicht unter das Glücksspielgesetz und nicht unter die Aufsicht des BMF fällt. Lotterie und Casino von win2day laufen getrennt davon unter der bundesrechtlichen GSpG-Konzession – das wird hier bewusst auseinandergehalten.

Das Einzahlungslimit ist klar definiert: bis 26 Jahre 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht in das Limit. Wer Squash spielt und mit klarer Kostenkontrolle unterwegs ist, bekommt hier einen transparenten Rahmen.

Für wen passt win2day: für Tipper:innen, die ein engeres Einzahlungslimit akzeptieren und auf ein österreichisches Sportwetten-Produkt mit klarer Bundesland-Bewilligung setzen. Wer höhere Limits braucht, findet sie eher bei Anbietern, die nicht in den Rahmen der wöchentlichen oder monatlichen Deckel gezwungen sind.

Admiral: Bewilligung in Oberösterreich, Geschichte aus der Novomatic-Gruppe

Die ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpoldskirchen ist die Sportwetten-Marke der ehemaligen Novomatic-Gruppe. Walter Grubmüller gründete das Unternehmen, von 2001 bis 2006 war es an der Wiener Börse notiert. Die Bewilligung stammt aus Oberösterreich nach dem Oö. Wettgesetz. Über das Livewetten-Programm bei Squash und die genaue Tiefe der Squash-Märkte schweigen die öffentlich zugänglichen Anbieterangaben – hier hilft nur der Blick in das aktuelle Wettprogramm.

Für wen passt Admiral: für Tipper:innen, die auf eine österreichische Marke mit oberösterreichischer Bewilligung setzen und die Stärke des Anbieters eher in den stationären Wettannahmen sehen. Die Online-Squash-Märkte können je nach Saison unterschiedlich dicht sein.

Starsportwetten: Bewilligung ohne genanntes Land

Starsportwetten gehört zur Starbet24 GmbH. Die App-Beschreibung im Google-Play-Eintrag führt einen Bescheid vom 8. März 2022 an, mit dem der Starbet24 GmbH die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde. Welches Bundesland den Bescheid erlassen hat und wie die Aktenzahl lautet, ist aus den verfügbaren Anbieterangaben nicht zu entnehmen.

Für wen passt Starsportwetten: für Tipper:innen, die einen österreichischen Anbieter mit ausgewiesener, aber im Detail nicht öffentlich dokumentierter Bewilligung nutzen wollen. Wer Wert auf eine eindeutig zuordenbare Landesbewilligung legt, findet diese Information beim Anbieter selbst oder im Kontakt mit dem Kundenservice.

Vierklee: Tiroler Lizenz mit Tiroler Gesetz

Vierklee wird von der Vierklee Wettbüro GmbH betrieben und führt im Impressum die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung an. Die anwendbare Rechtsvorschrift ist das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Damit ist die Bewilligung einem Bundesland und einer Aktenzahl konkret zuordenbar, was im österreichischen Sportwetten-Markt nicht selbstverständlich ist.

Für wen passt Vierklee: für Tipper:innen, die Wert auf eine konkrete Landesbewilligung mit Aktenzahl legen und ein Tiroler Wettunternehmen unterstützen. Über das aktuelle Wettprogramm bei Squash entscheidet die laufende Angebotsliste.

Merkur Bets: Neuer Name, altes Cashpoint-Netz

Bis Juni 2025 trat die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group unter dem Namen Cashpoint Sportwetten auf, das 1996 in Gerasdorf bei Wien gegründet wurde. Seit Juni 2025 läuft das Angebot unter der Marke Merkur Bets. Eine österreichische Bewilligung ist ausgewiesen, das zugrundeliegende Bundesland und der Bescheid sind aus den Anbieterangaben nicht eindeutig abzuleiten.

Für wen passt Merkur Bets: für Tipper:innen, die auf eine etablierte Marke mit österreichischem Hintergrund setzen und den Wechsel von Cashpoint zu Merkur Bets mitgemacht haben. Welche Squash-Märkte in welcher Tiefe angeboten werden, hängt vom Wettprogramm ab.

Wildsino: Ohne österreichische Bewilligung, mit wöchentlichem Reload

Wildsino gehört nicht zu den Anbietern mit österreichischer Landesbewilligung. Eine Lizenzangabe für die Marke ist aus den öffentlich zugänglichen Quellen nicht zu entnehmen, eine österreichische Anknüpfung fehlt. Damit ist die Rechtslage die eines ausländisch geführten Anbieters: kein österreichischer Ansprechpartner bei Streit, keine österreichische Selbstsperre, die Wirkung entfaltet. Die Wettgebühr zahlt, wer die Wette vermittelt – bei einem ausländischen Anbieter in der Regel im Ausland, was die Frage offenlässt, ob sie tatsächlich abgeführt wird.

Das Sportangebot umfasst einen wöchentlichen Reload-Bonus (50 % bis 500 €), einen Cashback-Bonus (10 % bis 500 €), Accumulator Boost, Early Payout und „Bore Draw“. Was davon im Einzelfall auf eine Squash-Wette anwendbar ist, hängt von der Aktionsseite ab.

Für wen passt Wildsino: für Tipper:innen, die sich bewusst für einen Anbieter ohne österreichische Bewilligung entscheiden und die rechtlichen Konsequenzen tragen. Wer bei einem österreichischen Anbieter bleibt, vermeidet die Grauzone.

Dragonia: Anjouan-Lizenz, kein österreichischer Anknüpfungspunkt

Dragonia fällt ebenfalls in die Kategorie ohne österreichische Bewilligung. Lizenzgrundlage ist Anjouan, eine Offshore-Gerichtsbarkeit, die mit der österreichischen Rechtsordnung nichts zu tun hat. Die österreichischen Limits und Schutzregeln greifen hier nicht. Der Sport-Willkommensbonus beträgt 100 % der ersten Einzahlung bis 100 €, Mindesteinzahlung 20 €. Für Tipper:innen aus Österreich, Deutschland, Finnland, Norwegen und der Schweiz nennt der Anbieter einen Höchstbonus von 200 €. Welche konkreten Bedingungen – Mindestquote, Umsatz, Frist – gelten, ist in den Anbieter-AGB nachzulesen.

Für wen passt Dragonia: für Tipper:innen, die den Bonus nutzen und bereit sind, ohne österreichisches Schutzregime zu spielen. Wer ein Problem mit dem Anbieter hat, kann sich an keine österreichische Behörde wenden.

Hahaspin: Offshore-Lizenz, Nummer in der Fußzeile

Hahaspin wird laut Anbieterangaben von Win Top Ltd. betrieben, die Lizenznummer ALSI-202509029-FI1 der Anjouan Offshore Finance Authority steht in der Copyright-Zeile des Footers. Eine österreichische Bewilligung ist auch hier nicht ausgewiesen. Die Rechtslage entspricht der von Dragonia und Wildsino.

Für wen passt Hahaspin: für Tipper:innen, die einen Offshore-Anbieter mit klar dokumentierter Lizenznummer akzeptieren und die Konsequenzen tragen.

Betway: MGA-Lizenz aus Malta, ohne österreichische Bewilligung

Betway wurde 2006 in Großbritannien gegründet und gehört zur Super Group, die seit Jänner 2022 an der NYSE unter dem Kürzel SGHC notiert ist. Der Hauptsitz der Betway-Gruppe liegt in Gżira auf Malta, die MGA-Lizenz ist die ausgewiesene Grundlage. Eine österreichische Landesbewilligung ist aus den Anbieterangaben nicht zu entnehmen.

Für wen passt Betway: für Tipper:innen, die einen etablierten internationalen Anbieter mit MGA-Lizenz nutzen und auf das breite Sportwetten-Programm setzen. Die Frage, ob Squash im Programm eine vergleichbare Tiefe wie bei österreichischen Spezialanbietern erreicht, hängt von der aktuellen Sektion ab.

Wettgebühr und Steuern: Was die 5 % konkret bedeuten

Die Wettgebühr nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG ist die auffälligste Änderung der letzten Jahre. Seit dem 1. April 2025 beträgt sie 5 % des Einsatzes, davor lag sie seit dem 1. Oktober 2005 bei 2 %. Schuldner ist der Anbieter, nicht der Spieler, aber der Anbieter kann die Gebühr in den Quoten einkalkulieren, vom Gewinn abziehen oder selbst tragen. tipp3 hat sich für die dritte Variante bei verlorenen Wetten entschieden und zieht die Gebühr nur bei gewonnenen Wetten vom Gewinn ab. Ausnahmen gelten für Cash-Out-Gewinne sowie für die Sondertipps „ja/nein“ und „alle 7“.

Das Rechenbeispiel des Anbieters: 10 € Einsatz, Quote 2,00, Bruttogewinn 20 €, 1 € Gebühr, Auszahlung 19 €. Bei 100 € Einsatz und Quote 1,50 wären Bruttogewinn 150 €, Gebühr 7,50 €, Auszahlung 142,50 €. Die Gebühr ist eine flache Prozentgröße, sie steigt und fällt mit dem Einsatz, nicht mit der Quote. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, merkt die 5 % weniger als bei einem hohen Einzelwetteinsatz, weil der absolute Abzug kleiner bleibt.

Eine österreichische Steuer auf private Wettgewinne ist auf primärer Ebene nicht abschließend dokumentiert. Wer größere Beträge bewegt, fragt einen Steuerberater oder das Finanzamt – das ist die ehrliche Antwort, weil das Steuerrecht Einzelfälle kennt, die diese Seite nicht abdecken kann.

Zahlungen, Auszahlung, Cash-Out: Was bei Anbieter und Bank zu beachten ist

Welche Zahlungsmethoden ein Anbieter akzeptiert, ist eine Sache der AGB. Es gibt keine österreichische Sonderregel, die für Sportwetten eigene Kontomodelle, anonyme Prepaid-Lösungen oder Kryptowährungen vorschreibt oder verbietet. Das Glücksspielreformgesetz 2026 sieht Zahlungsblockaden vor, allerdings für Glücksspiele im Sinn des GSpG – Sportwetten sind nicht Teil dieser Regelung. Wer eine bestimmte Zahlungsmethode sucht, schaut in die Ein- und Auszahlungsseite des jeweiligen Anbieters.

Beim Cash-Out gilt: Es gibt keine gesetzliche Regel, die Anbieter zur Cash-Out-Funktion verpflichtet oder ihnen verbietet. Wer eine Wette vorzeitig aussteigen will, findet die Option in der Wettannahme, sofern der Anbieter sie anbietet. Bei tipp3 sind Gewinne aus Cash-Outs ausdrücklich von der 5 %-Wettgebühr ausgenommen.

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft eine Wette auf Squash ab, vom Einsatz bis zur Auszahlung?

Eine Squash-Wette beginnt mit der Auswahl eines Spiels, eines Marktes (z. B. Match-Sieg, Satzwette) und einer Quote im Wettprogramm des Anbieters. Der Einsatz wird im Wettschein eingetragen, die Wette bestätigt und im Kundenkonto gespeichert. Nach Spielende wertet der Anbieter das Ergebnis aus, schreibt den Gewinn gut und zahlt ihn auf das hinterlegte Auszahlungskonto aus – abzüglich der 5 %-Wettgebühr, sofern der Anbieter sie nicht selbst trägt. Die Gesamtdauer hängt vom Anbieter und der gewählten Zahlungsmethode ab.

Wer erteilt in Österreich die Bewilligung für Sportwetten, und gilt sie bundesweit?

Die Bewilligung erteilt das jeweilige Bundesland, in dem der Anbieter die Daten bereitstellt. tipp3 und die Sportwetten von win2day führen einen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020 (NÖ Wettgesetz, LGBl. Nr. 58/2020), Admiral einen Bescheid aus Oberösterreich, Vierklee einen Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung (Zl. IIa.10.065/144-0). Eine bundesweit einheitliche Lizenz gibt es in Österreich nicht, weil Sportwetten kein Glücksspiel im Sinn des GSpG sind und der Bund hier nicht zuständig ist.

Wie wird der mögliche Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Bruttogewinn ergibt sich aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote: 10 € Einsatz × Quote 2,00 = 20 € Bruttogewinn. Davon wird der Einsatz abgezogen, um den Nettogewinn zu erhalten: 20 € − 10 € = 10 € Nettogewinn. Bei einer Wettgebühr von 5 % auf den Gewinn – wie sie tipp3 bei gewonnenen Wetten abzieht – wird der Bruttogewinn zusätzlich um die Gebühr gemindert: 20 € − 1 € = 19 € Auszahlung. Bei Kombiwetten werden die Quoten der einzelnen Tipps multipliziert, die Formel bleibt dieselbe.

Was bedeutet die Marge, die in jeder Quote eines Buchmachers steckt?

Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, den der Buchmacher im Durchschnitt behält. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1,90 / 1,90 ergibt sich rechnerisch eine Auszahlungsquote von rund 95 % und damit eine Marge von 5 %. Das heißt: Von 100 € Einsatz werden über viele Wetten hinweg etwa 95 € an die Tipper:innen zurückgezahlt, 5 € bleiben beim Buchmacher. Die Marge ist eine statistische Größe, die nichts über den Ausgang einer einzelnen Wette aussagt.

Seit wann beträgt die Wettgebühr 5 % des Einsatzes, und wer schuldet sie?

Die Wettgebühr von 5 % gilt seit dem 1. April 2025, geregelt in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG in der Fassung von BGBl. I Nr. 7/2025. Davor lag der Satz seit dem 1. Oktober 2005 bei 2 %. Schuldner ist der Anbieter, der die Wette abschließt oder vermittelt, nicht der Spieler. Ob und wie der Anbieter die Gebühr an die Spieler:innen weitergibt, ist Sache des Anbieters – tipp3 trägt sie bei verlorenen Wetten selbst und zieht 5 % vom Gewinn ab, wenn die Wette gewonnen wurde.

Gibt es in Österreich eine bundesweite Selbstsperre für Sportwetten, oder gilt sie nur je Anbieter?

Eine bundesweite Selbstsperre für Sportwetten gibt es in Österreich nicht. Das Glücksspielreformgesetz 2026 sieht eine Sperrdatei für Glücksspiele nach dem GSpG vor, Sportwetten sind darin nicht eingeschlossen. Die Selbstsperre funktioniert pro Anbieter und pro Bundesland: tipp3 bietet Sperren für 1, 2 oder 3 Jahre, in Wien ist eine Aufhebung frühestens nach zwei Jahren möglich. Wer bei einem Anbieter gesperrt ist, kann bei einem anderen Konto eröffnen, weil es keine zentrale Datei gibt, die das verhindert.

Inhalt erstellt vom Team «wettentippsat»