Sportwetten in Österreich: Lizenz, Gebühr und Anbieter im Überblick

Updated November 2026
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Ein verschneiter Skihang im Winterlicht mit einer leeren Liftspur, im Hintergrund Nadelwald und klarer Himmel, keine Personen.

Aktueller Stand: November 6, 2026; geprüft gegen die Bewilligungs- und Steuersätze, die die österreichischen Betreiber in ihren Impressen und Hilfe-Seiten führen.

Seit dem 1. April 2025 unterliegen in Österreich alle Einsätze auf Sportwetten einer Gebühr von 5 Prozent.

Österreich hat keine Bundeslizenz für Sportwetten und kein bundesweites Register der Wettanbieter. Wer hier wettet, bewegt sich in einem Feld aus neun Landesgesetzen, einer seit April 2025 geltenden Wettgebühr von 5 Prozent und einem Nebeneinander von Anbietern mit und ohne österreichische Bewilligung. Genau dieses Nebeneinander – und nicht die Werbung eines einzelnen Anbieters – entscheidet darüber, was eine Wette den Kunden kostet, wer sie kontrolliert und welche Schutzregeln tatsächlich greifen. Wer eine Seite für Sportwetten in Österreich sucht, braucht drei Antworten, bevor ein Tipp gemacht wird: Wer vergibt hier die Bewilligung, was nimmt der Staat vom Stück und was nimmt der Buchmacher vom Kurs. Die folgenden Abschnitte ordnen Lizenz, Gebühr und Spielerschutz in dieser Reihenfolge und schließen mit einem Vergleich von zehn Anbietern, fünf mit und fünf ohne österreichische Bewilligung.

Rechtslage: Warum Sportwetten in Österreich kein Glücksspiel im Bundesrecht sind

Sportwetten fallen in Österreich nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG). Das hat der Verwaltungsgerichtshof 2015 festgestellt (VwGH 2.7.2015, Ro 2015/16/0019): Die klassische Sportwette gilt als Geschicklichkeitsspiel und steht damit außerhalb der Bundeskompetenz. Die Folge ist ein System, das für Spieler wie für Anbieter gleichermaßen ungewohnt ist.

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Rechtsgrundlage für tipp3-Sportwetten ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020).

Es gibt keine bundesweite Lizenz für Sportwetten, keine Bundesbehörde, die den Markt beaufsichtigt, und keine Liste, auf der „zugelassene österreichische Wettanbieter“ verzeichnet wären. Diese Aufgabe übernimmt jedes der neun Bundesländer selbst, mit einem eigenen Wettgesetz und einer eigenen Landesregierung als Bewilligungsbehörde. Niederösterreich zum Beispiel regelt das im NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020), Wien im LGBl. Nr. 26/2016, Oberösterreich im Oö. Wettgesetz. Wer in Österreich eine Sportwette anbieten will, braucht eine Bewilligung des Landes, in dem er den Wettbetrieb führt – und in dem sein Server steht. Der Verwaltungsgerichtshof hat im April 2026 bestätigt, dass für Online-Wetten der Ort der Datenbereitstellung den Ausschlag gibt (VwGH 9.4.2026, Ra 2025/02/0037, Oö. Wettgesetz). Ein Anbieter mit Server in Malta fällt damit nicht unter ein österreichisches Landesgesetz, auch wenn er auf Deutsch wirbt und österreichische Kunden bedient.

Diese Aufteilung hat zwei ganz praktische Folgen. Erstens: Wer prüfen will, ob ein Anbieter in Österreich legal tätig ist, sucht keine nationale Whitelist, sondern das Impressum der Seite – und dort die Angabe der Landesregierung, die den Bescheid erteilt hat. Zweitens: Unterschiede zwischen den Bundesländern bleiben bestehen. So erlaubt Wien Livewetten nur auf Teil- oder Endergebnisse, Oberösterreich nur auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse und auf „nächster Treffer“. Die Einsatzgrenzen sind ebenfalls unterschiedlich: Oberösterreich und Niederösterreich setzen 500 € pro Wette, Wien an terminalbasierten Annahmestellen ohne Schaltermensch 50 €. Wer in einem anderen Bundesland online wettet, findet in den jeweiligen Landesgesetzen keine einheitliche Obergrenze.

Was nicht unter die Landesbewilligung fällt, ist das, was im Glücksspielgesetz steht – und damit nicht das, was Sportwetten sind. Virtuelle oder aufgezeichnete Rennen gelten als Glücksspiel, nicht als Sportwette, und können nicht von einem Land bewilligt werden. Auch Esports-Wetten lassen sich aus den vorliegenden Quellen keiner eindeutigen Kategorie zuordnen – wer darauf wettet, sollte beim Anbieter selbst prüfen, unter welcher Bewilligung das Angebot steht.

Wer eine Bewilligung erhält – und wer nicht

Die Bewilligung erteilt die Landesregierung, in Wien der Magistrat. tipp3 zum Beispiel nennt im Impressum einen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020 (Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020), und die Wettordnung von win2day verweist auf denselben Bescheid. Beide sind Sportwett-Anbieter im Sinne des NÖ Wettgesetzes; ihre Lose und Casino-Spiele laufen dagegen unter der GSpG-Konzession, also unter einem anderen Regime, und das sollte man nicht verwechseln.

Admiral Sportwetten nennt eine Bewilligung der Oberösterreichischen Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz. Vierklee führt im Impressum die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung; anwendbar ist das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Bei Starsportwetten und Merkur Bets ist die Landesbewilligung dem eigenen Auftritt zufolge vorhanden – welches Land und welcher Bescheid genau, wird auf den Seiten nicht ausgewiesen.

Für Anbieter ohne österreichische Bewilligung gilt: Eine ausländische Lizenz aus Malta, Gibraltar, Curaçao, Anjouan oder von der Tobique Gaming Commission ersetzt keine österreichische Bewilligung. Sie ist weder automatisch legal noch automatisch illegal. Der Status richtet sich nach dem Landesrecht, unter das der Anbieter fallen würde, wenn er einen Server in Österreich hätte. Für Spieler gibt es nach den vorliegenden Quellen keine Strafvorschrift, die das Platzieren einer Wette bei einem ausländischen Anbieter unter Strafe stellt. Was fehlt, ist die Aufsicht durch eine österreichische Behörde – und damit der Beschwerdeweg, wenn etwas schiefgeht.

Wettgebühr: Was der Staat vom Einsatz nimmt

Seit dem 1. April 2025 werden in Österreich alle Einsätze auf Sportwetten mit einer Wettgebühr von 5 Prozent belastet. Die Rechtsgrundlage steht im Gebührengesetz: § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, geändert durch BGBl. I Nr. 7/2025. Davor lag der Satz seit 2005 bei 2 Prozent. Die Gebühr schuldet, wer die Wette gewerblich abschließt oder vermittelt – nicht der Spieler. Das bedeutet: Wer eine Wette platziert, sieht die 5 Prozent in der Regel nicht als eigene Steuerzeile, sondern im Verlust einer Quote, in einem Abzug vom Gewinn oder darin, dass der Anbieter sie schluckt.

tipp3 macht das auf der eigenen Hilfe-Seite transparent: Bei verlorenen Wetten trägt der Anbieter die Gebühr selbst, bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent des Gewinns abgezogen. Das konkrete Beispiel des Anbieters: 10 € Einsatz zu Quote 2,00 ergeben 20 € Bruttogewinn, 1 € Gebühr, 19 € Auszahlung. Cash-Out-Gewinne und Wetten auf „Ja/Nein“ oder „Alle 7“ sind vom Abzug ausgenommen. Das ist eine Eigenheit des Anbieters, kein Gesetz – andere Anbieter können die Gebühr in die Quote einpreisen oder anders weitergeben. Das Bundesfinanzgericht hat im Mai 2026 eine Beschwerde eines Buchmachers gegen die 5-Prozent-Gebühr abgewiesen (BFG 12.5.2026, RV/7100519/2026); die Gebühr ist also bestandskräftig, und ihre Entrichtung belegt keine österreichische Bewilligung.

Auf Gewinne privater Wettkunden ist die Wettgebühr nicht anwendbar. Wie die persönliche Einkommensteuer auf Wettgewinne greift, hängt vom Einzelfall ab – das ist keine Frage, die ein Anbieter beantworten kann, und die Antwort gehört in eine Steuerberatung.

Spielerschutz: Wer was regelt – und was nicht

In Österreich gibt es kein bundesweites Sperrregister und keine bundesweite Einzahlungs-Obergrenze für Sportwetten. Der Spielerschutz ist Sache des einzelnen Betreibers, abgestimmt mit den Vorgaben des jeweiligen Landesgesetzes. Die Reform des Glücksspielrechts 2026 (Stand 14.10.2026 noch im Entwurf) sieht ein Sperrregister und ein Limitregister vor – beides aber nur für Angebote unter dem GSpG, also für Lotto, Casino und Poker, nicht für Sportwetten. Wer hier liest, dass „alle österreichischen Wettanbieter ein einheitliches Einzahlungslimit haben“, bekommt die Zukunft als Gegenwart verkauft.

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Für win2day Sportwetten gilt bis zum Alter von 26 Jahren ein Einzahlungslimit von maximal 250 € pro Woche, ab 26 Jahren 1.680 € pro Kalendermonat.

Die Mindeststandards sind dadurch klar definiert. Wer in Österreich wettet, ist volljährig – 18 Jahre. Das gilt in Wien und in Oberösterreich, und jeder Anbieter setzt es im eigenen System durch. Wer sich selbst sperren lassen will, muss das beim Anbieter tun. tipp3 zum Beispiel bietet eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten, in der das Guthaben im Konto bleibt; und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren, nach der das verbleibende Guthaben auf das verknüpfte Bankkonto ausgezahlt wird. Beide Sperren sind nach dem Start nicht aufhebbar. Wer den Schutz in Wien ausübt, findet dort eine ähnliche Struktur mit einer Mindestdauer der Selbstsperre von zwei Jahren.

Einzahlungs-, Einsatz- und Verlustlimits setzt jeder Anbieter selbst. win2day nennt in der Wettordnung 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag) bis zum Alter von 26 Jahren, ab 26 Jahren 1.680 € pro Kalendermonat; Gewinne zählen nicht zum Limit, und das Limit ist auf Antrag individuell erhöhbar. tipp3 lässt ein wöchentliches Einzahllimit bis 1.950 € setzen, ein tägliches Einsatzlimit bis 10.000 € und ein wöchentliches Verlustlimit bis 5.000 €. Limit-Erhöhungen werden bei tipp3 erst nach 72 Stunden wirksam, Herabsetzungen sofort. Was bei Starsportwetten, Admiral oder Merkur Bets an Schutzmechanismen läuft, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und auf der jeweiligen Seite hinterlegt.

Wer sich Hilfe holen will, landet am schnellsten bei der Anlaufstelle, die die Casinos Austria und die Österreichischen Lotterien gemeinsam betreiben: playsponsible.at. Die Seite verweist auf Beratungsstellen in allen Bundesländern und ist auch dann erreichbar, wenn der Anbieter selbst keine Beratung anbietet. Für Anbieter ohne österreichische Bewilligung gilt: Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich nur bei diesem einen Anbieter – eine österreichische Behörde, die den Schutz übergreifend durchsetzt, gibt es für Sportwetten weiterhin nicht.

Boni und Gratiswetten: Was ein „100-%-Bonus“ wirklich kostet

Ein Neukundenbonus ist im österreichischen Sportwettenmarkt eine freiwillige Leistung des Anbieters. Es gibt kein Gesetz, das ihn vorschreibt, keines, das ihn begrenzt, und keine Instanz, die den Bonus prüft, bevor er ausgespielt wird. Was den Bonus steuert, sind die Aktionsbedingungen – und dort entscheidet sich, ob er sich rechnet.

Drei Zahlen sind in jeder Bedingung entscheidend: der Umsatzfaktor, also wie viel Mal der Bonus (oder Bonus plus Einzahlung) durchgespielt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist; die Mindestquote, ab der eine Wette auf den Umsatz zählt; und die Frist, in der alles erledigt sein muss. tipp3 akzeptiert Einzelwetten erst ab einer Quote von 1,06 – niedrigere Quoten gehen nur in Kombi- oder Systemwetten. Bei einer Kombiwette sind 3 bis 10 Tipps kombinierbar. Eine typische Bedingung „5x Bonus zu Mindestquote 1,80 in 30 Tagen“ liest sich schnell, bedeutet aber: Wer 100 € Bonus bekommt, muss 500 € Einsatz in Wetten zu Quoten von mindestens 1,80 unterbringen, und das innerhalb eines Monats.

Die andere Sache, die viele Bonuswerbungen unterschlagen, ist der Eigenwert einer Gratiswette. Eine „Free Bet“ zahlt bei Gewinn in der Regel nur den Gewinn aus, nicht den Einsatz zurück. Wer eine 10-€-Gratiswette zu Quote 3,00 gewinnt, bekommt 20 € ausgezahlt – nicht 30 €. Das ist im österreichischen Markt gängige Praxis, und es steht in den Bedingungen, die vor dem Klick auf „Bonus holen“ zu lesen sind.

Vergleichen lässt sich ein Bonus am ehesten über die Kosten des Umsatzes. Bei einer typischen Kombiwette mit durchschnittlicher Marge von 6 Prozent und 500 € Umsatzpflicht entspricht das einem erwarteten Verlust von etwa 30 €, bevor ein Cent Bonus ausgezahlt wird. Wer den Bonus vor allem deswegen nimmt, um „etwas zurückzubekommen“, spielt im Schnitt mit Verlust. Das ist kein österreichisches Spezifikum, sondern das, was Bonusmechanik in jedem Markt leistet – aber in einem Markt ohne nationale Aufsicht fällt die Kontrolle schwächer aus. Wer seinen Bonus ernst nimmt, liest die Bedingungen, rechnet den Umsatz nach und entscheidet, ob sich das gegenüber dem Eigeneinsatz rechnet.

Anbieter im Vergleich: Wer welche Bewilligung hat und was sie kostet

Wer in Österreich wettet, hat die Wahl zwischen Anbietern mit einer Bewilligung eines Bundeslandes und solchen, die auf eine ausländische Lizenz verweisen. Beide Gruppen sprechen deutsche Sprache, akzeptieren Euro und bieten Fußball, Tennis und Eishockey an – die Gemeinsamkeiten enden aber bei der Aufsicht. Die folgende Tabelle ordnet zehn Anbieter nach ihrer Bewilligungslage.

Anbieter Bewilligungsstatus Lizenzbehörde laut Anbieter
tipp3 Bewilligung NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz)
win2day Bewilligung NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz)
Starsportwetten Bewilligung Bewilligung nicht ausgewiesen
Vierklee Bewilligung Tiroler Landesregierung
Admiral Bewilligung Oö. Landesregierung (Oö. Wettgesetz)
Merkur Bets Bewilligung Bewilligung nicht ausgewiesen
20Bet ohne österreichische Bewilligung Anjouan Gaming Board
Drakaris ohne österreichische Bewilligung Tobique Gaming Commission
888sport ohne österreichische Bewilligung Gibraltar
Winz.io ohne österreichische Bewilligung Tobique Gaming Commission / Anjouan

Die Tabelle zeigt eine Hälfte mit und eine Hälfte ohne österreichische Bewilligung. Beide Seiten werben auf Deutsch, beide Seiten nehmen Euro. Die Mechanik, die im Hintergrund läuft, ist eine andere.

Anbieter mit österreichischer Bewilligung

In dieser Gruppe steht jede Marke für ein anderes Stück Marktgeschichte. tipp3 ist die älteste stationäre Marke: Gegründet im April 2000, erster Wettschein am 24. August 2001, Annahmestellen in mehr als 3.600 Trafiken und Annahmestellen österreichweit, plus App und Online-Angebot. win2day ist das Online-Pendant der Österreichischen Lotterien, mit derselben Wurzel im NÖ Wettgesetz und einer Wettordnung, die in weiten Teilen mit tipp3 vergleichbar ist. Beide Marken teilen sich dieselbe Bewilligungsbehörde und denselben Bescheid – was sie voneinander trennt, ist die Vertriebsstruktur, nicht die Lizenz.

Admiral Sportwetten gehört zur Novomatic-Gruppe, das Unternehmen wurde von Walter Grubmüller gegründet und war zwischen 2001 und 2006 an der Wiener Börse notiert. Die Marke steht für ein dichtes Netz an Wettlokalen und für die Verwurzelung im oberösterreichischen Wettgesetz. Vierklee sitzt in Tirol und führt die Tiroler Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0; das Angebot reicht vom Online-Auftritt bis zu Wetterminals. Merkur Bets ist die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group, früher als Cashpoint Sportwetten bekannt mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, gegründet 1996; seit Juni 2025 tritt sie unter dem neuen Namen auf. Starsportwetten schließlich gehört zur Starbet24 GmbH und nennt einen Bescheid vom 8. März 2022, ohne das zuständige Bundesland oder die Bescheidnummer offenzulegen.

Wer in dieser Gruppe wettet, hat Ansprechpartner in Österreich. Beschwerden laufen über die Landesregierung, die die Bewilligung erteilt hat; bei Selbstsperre greift das System des Anbieters; bei einer Wettstreitigkeit bleibt der nationale Rechtsweg offen. Was die Kunden einschränkt, sind die Landesgesetze: Livewetten sind in Wien und Oberösterreich enger gefasst, Einsatzlimits in Oberösterreich und Niederösterreich auf 500 € pro Wette begrenzt. Wer das alles akzeptiert, bekommt eine Wette, die sich am österreichischen Rahmen orientiert.

Anbieter ohne österreichische Bewilligung

20Bet wird von Lumora Digital Lt. betrieben und führt eine Lizenz der Anjouan Gaming Board Nr. ALSI-202505033-FI2. Das Angebot startete 2020. Drakaris gehört zur Novatrix SRL mit Sitz in Costa Rica, lizenziert von der Tobique Gaming Commission (Lizenznummer 0000002); die AGB sind seit dem 12.06.2025 gültig, die offizielle Sprache des Vertrags ist Englisch. 888sport gehört zur Evoke plc mit Sitz in Gibraltar, an der Londoner Börse notiert (Kürzel EVOK). Winz.io gibt auf der englischen Seite Lizenzen aus Anjouan und Tobique an, auf der deutschen nur Tobique.

Diese Marken bieten häufig ein breiteres Wettprogramm, höhere Limits und mehr Livewetten – Eigenschaften, die für sich genommen weder gut noch schlecht sind. Was sie nicht bieten, ist eine österreichische Aufsicht. Die Tobique Gaming Commission und die Anjouan Gaming Board sind keine österreichischen Behörden; eine Beschwerde über das Produkt läuft ins Leere. Wer sich bei einem dieser Anbieter selbst sperren lässt, sperrt sich nur dort, und kein österreichisches Sperrregister greift daneben. Die Frage, ob diese Anbieter „legal“ oder „illegal“ sind, lässt sich nicht in einem Wort beantworten – sie hängt am jeweiligen Landesrecht und ist politisch umstritten. Wer hier wettet, sollte wissen, dass er im Streitfall auf eine ausländische Behörde angewiesen ist und dass eine Rückforderung von Verlusten nach den vorliegenden Quellen nicht durch eine österreichische Gerichtsentscheidung gestützt ist.

Die Marge: Was eine 1,90/1,90-Wette über den Markt verrät

Was eine Quote wirklich kostet, sieht man an der Differenz zwischen dem, was die Wette zurückzahlt, und dem, was die Spieler gesetzt haben – der Marge. Sie steckt in jeder einzelnen Quote, und sie entscheidet, wie viel ein Wettkunde über die Zeit verliert. Ein einfaches, häufiges Beispiel zeigt das Prinzip: zwei mögliche Ausgänge, beide zu Quote 1,90.

In diesem Fall zahlt das eine Markt-Seite 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 0,9524 – rund 95,2 Prozent der Einsätze also als Gewinn zurück. Was bleibt, sind 4,8 Prozent – die Marge. Bei einer 100-€-Wette auf einen der beiden Ausgänge ist der erwartete Verlust rund 4,80 €. Bei einem Markt mit drei Ausgängen, etwa 1, X und 2 beim Fußball, sähe die Rechnung mit Quoten wie 2,20 / 3,40 / 3,40 ganz anders aus: Die Auszahlungsquote sinkt, die Marge wächst.

Die 4,8 Prozent in diesem Beispiel stehen nicht für eine echte Notierung, sie sind eine Rechengröße, um das Prinzip zu zeigen. In der Praxis liegt die Marge der meisten großen Buchmacher zwischen 4 und 8 Prozent, je nach Sport und Markt. Favoritenwetten, Livewetten und exotische Ligen haben höhere Margen, weil weniger gesetzt wird und der Buchmacher mehr Risikoausgleich braucht. Wer langfristig wettet, verliert im Schnitt genau diesen Prozentsatz seines Einsatzes – das ist keine Meinung, sondern Arithmetik.

Was diese Zahl für den Vergleich der Anbieter bedeutet, ist klar: Ein Anbieter mit dauerhaft niedrigerer Marge gibt über die Zeit mehr zurück. Aber die Marge schwankt von Markt zu Markt, und ein Anbieter, der im Hauptmarkt Fußball mit 4 Prozent Margenkenntnis angegeben wird, kann bei Livewetten oder bei Spielen der zweiten Reihe leicht das Doppelte nehmen. Wer Anbieter vergleicht, sollte die Marge dort prüfen, wo er tatsächlich wettet – und sich nicht auf eine beworbene „beste Quote“ verlassen, die nur für ein einzelnes Spiel gilt.

tipp3 – was der Marktführer unter den Landesbewilligungen ausmacht

tipp3 ist die älteste stationäre Sportwetten-Marke Österreichs. Gegründet wurde die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. im April 2000, der erste Wettschein wurde am 24. August 2001 verkauft. Heute nimmt tipp3 Wetten über rund 3.300 bis 3.600 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online entgegen. Sitz des Unternehmens ist Wien, Firmenbuchnummer 196645i, Handelsgericht Wien. Bewilligt ist tipp3 von der NÖ Landesregierung mit Bescheid vom 10.12.2020 (Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020), auf Grundlage des NÖ Wettgesetzes (LGBl. Nr. 58/2020).

Der Anbieter erhebt die Wettgebühr von 5 Prozent in eigener Manier: Bei verlorenen Wetten trägt er sie selbst, bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent des Gewinns abgezogen. Das bedeutet für ein 10-€-Einsatz-Beispiel zu Quote 2,00: 20 € Bruttogewinn, 1 € Gebühr, 19 € Auszahlung. Cash-Out-Gewinne und Wetten auf „Ja/Nein“ und „Alle 7“ sind vom Abzug ausgenommen. Bei Einzelwetten gilt eine Mindestquote von 1,06; niedrigere Quoten gehen nur in Kombiwetten, dort sind 3 bis 10 Tipps kombinierbar. Beim Spielerschutz lässt tipp3 ein wöchentliches Einzahllimit bis 1.950 € setzen, ein tägliches Einsatzlimit bis 10.000 € und ein wöchentliches Verlustlimit bis 5.000 €. Limit-Erhöhungen werden erst nach 72 Stunden wirksam, Limit-Senkungen sofort. Wer sich selbst sperren will, kann eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten wählen – das Guthaben bleibt im Konto – oder eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren, nach der das Restguthaben ausgezahlt wird. Beide Sperren sind nach dem Start nicht aufhebbar.

tipp3 ist die erste Adresse für Spieler, die eine österreichische Bewilligung wollen und das dichte Annahmestellennetz schätzen. Die Limits sind moderat, das Spielschutzangebot konkret, die Gebühr transparent. Wer höhere Limits oder ein breiteres Livewetten-Angebot sucht, wird bei tipp3 nicht fündig – das ist die Kehrseite der Bewilligung.

win2day – die Online-Plattform der Österreichischen Lotterien

win2day ist die Online-Plattform der Österreichischen Lotterien Gesellschaft mbH. Die Sportwetten-Sparte läuft auf derselben rechtlichen Grundlage wie tipp3 – Bewilligung der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020, NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020) – und ist ausdrücklich nicht der Aufsicht des BMF unterstellt. Das ist wichtig: Die Lose und Casino-Spiele von win2day laufen unter der GSpG-Konzession, die Sportwetten unter der Landesbewilligung. Wer sich über ein Produkt beschweren will, schaut, unter welches Regime es fällt.

Bei den Einzahlungslimits setzt win2day eigene Akzente: bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat. Gewinne zählen nicht zum Limit. Das Limit ist auf Antrag individuell erhöhbar. Die Selbstsperre folgt dem NÖ-Standard, eine genaue Liste führt die Wettordnung nicht. Im Spielportfolio ist win2day vollständig online, ohne Annahmestellen; wer ein Tipico- oder Admiral-Lokal in der Nähe schätzt, sucht hier vergebens.

win2day ist die richtige Plattform für Spieler, die ihren Sportwetten-Anbieter aus einer Hand mit Lotto und Casino haben wollen und mit dem österreichischen Limitregime zufrieden sind. Für Wettkunden, die mehr als 1.680 € pro Monat einzahlen wollen, ist das Standardlimit eine Hürde, die nur auf Antrag fällt.

Starsportwetten – die App aus dem Hause Starbet24

Starsportwetten gehört zur Starbet24 GmbH und wird über die App und die Starsportwetten-Website vertrieben. Im Google-Play-Eintrag der App nennt der Anbieter einen Bescheid vom 8. März 2022, mit dem ihm die behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde. Welches Bundesland die Bewilligung erteilt hat und welche Bescheidnummer sie trägt, wird im Eintrag nicht ausgewiesen.

Was die App anbietet, ist im Store und auf der Website zu lesen. Spieler, die Starsportwetten nutzen, sollten wissen: Eine Bewilligung ist da, sie wird auch ausgewiesen, aber sie ist nicht vollständig belegt. Wer Wert auf ein klares Impressum mit Aktenzahl und Bundesland legt, muss beim Anbieter nachfragen oder andere Quellen suchen.

Vierklee – der Tiroler Buchmacher mit Online-Auftritt

Vierklee tritt als Vierklee Wettbüro GmbH auf und führt im Impressum die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung. Die anwendbare Rechtsvorschrift ist das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Neben dem Online-Auftritt betreibt Vierklee Wetterminals in mehreren Standorten. Neukunden wird auf der Startseite ein Bonus von bis zu 100 € angekündigt; konkrete Bonusbedingungen führt die Info-Seite nicht auf.

Vierklee passt zu Spielern, die einen Anbieter mit klar ausgewiesener Landesbewilligung suchen und die Tiroler Gesetzesgrundlage akzeptieren. Wer den Bonus einlösen will, sollte sich die Bedingungen direkt beim Anbieter holen, bevor er einzahlt – die Info-Seite selbst hält sich dazu bedeckt.

Admiral – die Marke der Novomatic mit oö. Bewilligung

Die ADMIRAL Sportwetten GmbH gehört zur Novomatic-Gruppe und hat ihren Sitz in Gumpoldskirchen. Das Unternehmen wurde von Walter Grubmüller gegründet und war zwischen 2001 und 2006 an der Wiener Börse notiert. Die Bewilligung kommt von der Oberösterreichischen Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz. Admiral steht für ein dichtes Netz an Wettlokalen, vor allem in den städtischen Ballungsräumen, sowie für den Online-Auftritt über Admiral.at.

Admiral passt zu Wettkunden, die einen Anbieter mit österreichischer Bewilligung und einem großen Filialnetz suchen. Die oö. Bewilligung bringt die dort geltenden Einsatz- und Livewetten-Regeln mit, und wer in Oberösterreich wettet, ist damit auf der bewilligten Seite.

Merkur Bets – der neue Name der Cashpoint-Sparte

Die Sportwetten-Sparte der Merkur Group in Österreich tritt seit Juni 2025 unter der Marke Merkur Bets auf. Zuvor lief sie als Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, gegründet 1996. Die Merkur Group gehört zu den großen Anbietern am deutschsprachigen Markt und betreibt in Österreich ein Netz an Annahmestellen. Die Bewilligung ist nach Anbieterangaben vorhanden, das zuständige Bundesland und der Bescheid werden im Auftritt allerdings nicht im Detail ausgewiesen.

Merkur Bets ist die richtige Adresse für Spieler, die einen österreichischen Anbieter mit langer Marktpräsenz suchen und den neuen Markennamen akzeptieren. Wer den Hintergrund genauer prüfen will, fragt direkt beim Anbieter nach.

20Bet – Anjouan-Lizenz, keine österreichische Bewilligung

20Bet wird von Lumora Digital Lt. betrieben. Die Lizenz trägt die Nummer ALSI-202505033-FI2 und stammt von der Anjouan Gaming Board. Das Angebot startete 2020. Auf der eigenen Über-uns-Seite nennt 20Bet weder eine österreichische Landesbewilligung noch eine Selbstsperre nach österreichischem Muster. Der Anbieter wirbt auf Deutsch, akzeptiert Euro und führt ein breites Wettprogramm mit vielen Livewetten.

20Bet ist die richtige Adresse für Spieler, die ein großes Wettprogramm und hohe Limits wollen und bereit sind, ohne österreichische Aufsicht zu wettten. Wer mit einer österreichischen Bewilligung spielen will, ist hier falsch; wer sich beim Anbieter selbst sperren lässt, sperrt sich nur dort.

Drakaris – Costa Rica, Tobique, keine österreichische Bewilligung

Drakaris wird laut AGB (gültig seit 12.06.2025) von der Novatrix SRL mit Sitz in Cartago, Oreamuno (Costa Rica) betrieben, Firmennummer 3-102-893958. Lizenziert ist der Anbieter von der Tobique Gaming Commission, Lizenznummer 0000002. Die offizielle Vertragssprache ist Englisch, nicht Deutsch – wer nicht Englisch liest, braucht für die Bedingungen eine Übersetzung.

Drakaris ist die richtige Adresse für Spieler, die bereit sind, auf Englisch zu spielen, und die mit der Tobique-Lizenz als Aufsicht klarkommen. Für Spieler, die auf eine österreichische Behörde als Ansprechpartner setzen, ist der Anbieter die falsche Wahl.

888sport – Gibraltar, keine österreichische Bewilligung

888sport gehört zur Evoke plc, früher 888 Holdings, mit Sitz in Gibraltar. Das Unternehmen ist an der Londoner Börse notiert (Kürzel EVOK) und arbeitet unter einer Glücksspiellizenz der Regierung von Gibraltar. Eine österreichische Landesbewilligung wird nicht ausgewiesen. Das Wettprogramm ist breit, die Marke international bekannt.

888sport ist die richtige Adresse für Spieler, die einen internationalen Anbieter mit Börsennotiz suchen und auf eine österreichische Aufsicht verzichten können. Die Gibraltar-Lizenz ist im EU-Raum anerkannt, ersetzt aber kein österreichisches Landesrecht.

Winz.io – Tobique und Anjouan, keine österreichische Bewilligung

Winz.io gibt auf der englischen Seite Lizenzen aus Anjouan und Tobique an; auf der deutschen Seite ist nur von Tobique die Rede, mit Lizenznummer 0000002 und einer weiteren Anjouan-Lizenz ALSI-202508056-FI2. Eine österreichische Bewilligung wird nicht ausgewiesen. Der Anbieter tritt mit einem Crypto-fokussierten Auftritt auf, der über das klassische Sportwetten-Publikum hinausgeht.

Winz.io ist die richtige Adresse für Spieler, die mit Crypto-Zahlungen wettten und mit einer Tobique-Lizenz als Aufsicht leben können. Wer eine österreichische Bewilligung will, ist hier falsch; wer eine klare deutsche Vertragssprache erwartet, sollte die AGB auf Englisch lesen.

Häufige Fragen zu Sportwetten in Österreich

Sportwetten sind in Österreich kein Glücksspiel im Sinne des GSpG; die Bewilligung erteilt nicht der Bund, sondern das jeweilige Bundesland. tipp3 und win2day nennen etwa eine Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz, Admiral eine solche nach dem Oö. Wettgesetz, Vierklee eine Tiroler Buchmacherlizenz. Eine bundesweite Liste zugelassener Anbieter gibt es nicht.

Gelten die Regeln für Livewetten und Einsatzhöhen in allen Bundesländern gleich?

Nein. Wien erlaubt Livewetten nur auf Teil- oder Endergebnisse, Oberösterreich nur auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse und „nächster Treffer“. Einsatzlimits liegen in Oberösterreich und Niederösterreich bei 500 € pro Wette, in Wien an terminalbasierten Annahmestellen ohne Personal bei 50 €. Welche Regeln im Einzelfall greifen, hängt vom Standort des Servers und damit vom anwendbaren Landesgesetz ab.

Seit wann beträgt die Wettgebühr 5 %, und wer schuldet sie?

Seit dem 1. April 2025, geregelt in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG. Davor lag der Satz seit 2005 bei 2 Prozent. Die Gebühr schuldet der gewerbliche Wettanbieter, nicht der Spieler; wie er sie weitergibt – über die Quote, über den Gewinn oder durch Selbsttragen – ist seine Sache. Die Entrichtung belegt keine österreichische Bewilligung.

Gibt es eine österreichweite Selbstsperre oder ein bundesweites Einzahlungslimit für Sportwetten?

Nein. Die Reform des Glücksspielrechts 2026 sieht ein Sperrregister und ein Limitregister vor, aber nur für Angebote unter dem GSpG – also Lotto, Casino und Poker. Für Sportwetten bleibt der Spielerschutz Sache des Anbieters und des jeweiligen Landes. Wer sich selbst sperren will, muss das beim Anbieter tun.

Wie unterscheiden sich Anbieter mit Landesbewilligung von Anbietern mit ausländischer Lizenz?

Anbieter mit Landesbewilligung stehen unter der Aufsicht der jeweiligen Landesregierung, fallen unter das österreichische Landesrecht und bieten österreichischen Rechtsschutz. Anbieter mit ausländischer Lizenz – zum Beispiel Malta, Gibraltar, Anjouan oder Tobique – haben keine österreichische Aufsicht und keine österreichische Beschwerdestelle. Die Frage, ob sie „legal“ oder „illegal“ sind, hängt vom anwendbaren Landesrecht ab; eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Wie berechnet sich der mögliche Gewinn aus Einsatz und Quote nach Abzug der Wettgebühr?

Beispiel nach tipp3-Logik: 10 € Einsatz zu Quote 2,00 ergeben 20 € Bruttogewinn. Davon werden 5 Prozent Wettgebühr abgezogen, also 1 €. Es bleiben 19 € Auszahlung. Bei verlorenen Wetten trägt der Anbieter die Gebühr selbst, bei Cash-Outs und „Ja/Nein“-Wetten entfällt der Abzug nach Anbieterregel. Andere Anbieter können die 5 Prozent in die Quote einpreisen.

Inhalt erstellt vom Team «wettentippsat»